Die Kanzlei Riekert & Schmidtke besteht seit ihrer Gründung im Jahre 1996 in unveränderter Rechtsform. Die ständigen Mandanten haben stets einen festen Ansprechpartner, der die einzelnen Fachgebiete koordiniert. Diese Verlässlichkeit soll auch weiterhin ein wichtiges Ziel bleiben.
Die Rechtsanwälte haben die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht erworben. In steuerlichen Fragen findet eine ständige Kooperation mit der Kanzlei Winkler & Partner statt, um die gemeinsam betreuten Unternehmen kompetent und zuverlässig zu beraten.
Der überregionalen und internationalen Ausweitung der Tätigkeit soll künftig durch eine Verstärkung der Kooperationsbeziehungen mit anderen Kanzleien Rechnung getragen werden, wobei die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Kanzlei im Sinne der Mandanten gewahrt wird.
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