Registermarken - Kennzeichen - Internationaler Markenschutz

Der Schutz von Kennzeichen und Marken sowie von Namen natürlicher und juristischer Personen gewinnt ständig an Bedeutung. Nach dem Inkrafttreten des Markengesetzes (MarkenG) in der aktuellen Form hat sich ab Mitte der neunziger Jahre die Möglichkeit eröffnet, auch ohne einen einschlägigen Gewerbebetrieb bestimmte Kennzeichen als Marke registrieren und schützen zu lassen. Etwa parallel hierzu hat sich das Internet als Medium der Unternehmenspräsentation etabliert, wodurch viele Streitigkeiten um Domains entstanden sind. Heute ist es für ein Unternehmen fast unumgänglich, auch im Internet über seine Marke erreichbar zu sein. Da der Markenschutz auf nationaler Ebene relativ kostengünstig zu erreichen ist, wird die Registrierung oft auch eingesetzt, um bestimmte Namen oder Begriffe aus berechtigten oder unberechtigten Gründen zu monopolisieren; welche Wirkung und welchen Wert die Marke jedoch hat, erweist sich häufig erst im Verletzungsprozess. Die Vertretung im Verletzungsrechtsstreit kann nur durch Rechtsanwälte erfolgen.

Gewerblicher Rechtsschutz

Das Markenrecht gehört ebenso wie die Rechtsgebiete, die sich mit anderen Schutzrechten befassen, wie z. B. das Designrecht, zum Bereich des sog. gewerblichen Rechtsschutzes. Die Vertretung des Mandanten aus einer Hand bei Recherche, Eintragung und Überwachung sowie im Verletzungsstreit kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Internationaler Markenschutz

Der Schutz einer nationalen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) endet wegen des geltenden Territorialitätsprinzips grundsätzlich an der Staatsgrenze. Es versteht sich von selbst, dass gerade in Zeiten der zunehmenden Globalisierung dieser räumliche Schutzbereich vielfach zu eng ist. Deshalb gibt es die Möglichkeit, eine Marke in einzeln auszuwählenden Ländern über die World Intellectual Property Organization (WIPO) international registrieren zu lassen. Auch kann eine Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für das gesamte Gebiet der EU angemeldet werden. In Ländern, die dem für die internationale Registrierung relevanten Abkommen nicht beigetreten sind und auch nicht zur EU gehören, ist dagegen eine nationale Anmeldung bei den dortigen Stellen erforderlich.

Überwachung

Um den Markenwert zu erhalten und vor Verletzung und Verwässerung zu schützen, sollte Ihre eingetragene Marke regelmäßig überwacht werden. Im Allgemeinen erfolgt dies durch laufende Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen im Markenregister und einer Prüfung auf Verwechslungsgefahr mit eventuell kollidierenden Marken. Die Überwachung sollte durch einen Spezialisten erfolgen, da insbesondere die Frage der Verwechslungsgefahr die Beantwortung einiger juristischer Fachfragen erfordert.

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