Irreführung durch Aufnahme einer Marke in die Subdomain einer Google-Anzeige

Erscheint bei Eingabe einer Marke als Suchwort in der Google-Trefferliste eine Anzeige mit einem Linkhinweis, der als Subdomain diese Marke enthält, wird der Nutzer in relevanter Weise irregeführt, wenn der Link auf eine Webseite führt, in der überwiegend Waren anderer Marken angeboten werden.

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2017 - Az.: 6 U 209/16)

Verwahrloste Wohnung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Dem Mieter einer verwahrlosten und nur notdürftig beheizten Wohnung darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth der Mietvertrag außerordentlich gekündigt werden. Angesichts des Zustands der Wohnung sei es dem Vermieter nicht zumutbar, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu warten, zumal der Mieter zuvor mehrfach abgemahnt wurde. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Neustadt/Aisch von April 2016.  

(LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 23.02.2017 - Az.: 7 S 7084/16)

Service-Rufnummern dürfen nicht teurer sein als Anruf auf gewöhnlicher Festnetznummer

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Kosten für Service-Rufnummer die gewöhnlicher Festnetznummern nicht übersteigen dürfen. Wäre es Unternehmern gestattet, höhere Tarife zu berechnen als den Tarif für einen gewöhnlichen Anruf, könnten die Verbraucher nämlich davon abgehalten werden, die Service-Rufnummer zu nutzen, um Informationen zu einem Vertrag zu erhalten oder ihre Rechte, namentlich in den Bereichen Gewährleistung oder Widerruf, geltend zu machen.

(EuGH, Urteil vom 02.03.2017 - Az.: C-568/15)

Preisschild neben Polstermöbelausstellung muss ausgestellte Zusatzausstattung mitbeinhalten

Mit Urteil vom 06.09.2016 entschied das Landgericht Bochum, dass es einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe des Verkäufers darstellt, wenn eine Polsterecke mit einem Preisschild beworben wird, sofern die angebrachten Edelstahlfüße Sonderausstattung und damit aufpreispflichtig sind. Gleiches gilt für Wohnwände, bei denen der Verbraucher die Preisangaben von mehreren Preisschildern addieren muss.
 
(LG Bochum, Urteil vom 06.09.2016 - Az.: 1-12 O 54/16)

Keine Pflicht zur Preisangabe für Waren im Schaufenster

Mit Urteil vom 10.11.2016 entschied der Bundesgerichtshof, dass Verkäufer nicht verpflichtet sind, im Schaufenster präsentierte Waren mit dem Preis auszuzeichnen, unabhängig davon, ob diese beratungsintensiv sind oder nicht. Die Preisangabenverordnung regele zur Schaufensterwerbung allein die Art und Weise, in der eine Preisangabe bei sichtbar ausgestellten Waren zu erfolgen habe, nicht aber, dass überhaupt eine solche Preisauszeichnung erfolgen müsse.

(BGH, Urteil vom 10.11.2016 - Az.: I ZR 29/15)  

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