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21.10.2014

Allgemeines Zivilrecht,Genderrecht,Gleichstellungsrecht

Änderung der Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" gesetzlich nicht vorgesehen

AG Hannover lehnt Eintragung eines dritten Geschlechts ab

Das Amtsgericht Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" abgelehnt.

Die erkennende Richterin des Amtsgerichts Hannover stellte fest, dass nach §21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PstG) das Geschlecht mit "weiblich", "männlich" oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit "inter" oder "divers" ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Das Gericht hat eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht für notwendig erachtet, da nicht zu erkennen sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Amtsgericht Hannover
  • Entscheidungsart:Urteil
  • Datum:21.10.2014

Quelle:Amtsgericht Hannover/ra-online

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