11.06.2026
Strafrecht,Genderrecht
Laienprediger macht sich wegen Beschimpfung homosexueller und queerer Menschen der Volksverhetzung strafbar
Verurteilung eines Predigers in Pforzheim wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1.6.2026 die Revision eines heute 34 Jahre alten österreichischen Staatsangehörigen gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro wegen Volksverhetzung als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte ist Laienprediger. Er hielt am 11.6.2023 in der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ in Pforzheim, einem im März 2023 gegründeten Ableger der in den USA ansässigen „Faithful Word Baptist Church“, vor maximal 15 Zuhörern eine Predigt mit dem Titel „Gott hasst Menschen“. Die Predigt wurde im Internet gestreamt und war anschließend bis mindestens 22.8.2023 auf verschiedenen Portalen abrufbar.
Wegen des Inhalts der Predigt wurde der Angeklagte zunächst durch das Amtsgericht Pforzheim am 5.12.2024 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten, mit der er einen Freispruch erstrebte, wurde durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe – auswärtige Strafkammer Pforzheim – vom 9.10.2025 verworfen. Auch die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht – abgesehen von einer geringfügigen Erhöhung des einzelnen Tagessatzes auf 45 Euro – keinen Erfolg.
Queerfeindliche Predigt
Nach der Beurteilung des Landgerichts hat der Angeklagte in seiner Predigt homosexuelle und queere Menschen in einer Weise, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, beschimpft, böswilligt verächtlich gemacht und sie dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen. Dies kam für das Landgericht insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass er Homosexuelle „oder diese ganzen anderen Geschlechter, die es gibt,“ unter anderem als von Gott unwiderruflich abgelehnte, „verworfene“ Menschen bezeichnete, die er mit weggeworfenem Müll verglich, der in die „Müllverbrennung“ gehöre. Auch die Aussage, diese Menschen hätten „den Tod verdient und sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden“, bezog sich in den Augen des Landgerichts nach dem Kontext eindeutig auf homosexuelle und queere Menschen. Damit habe er diese Menschen als minderwertig, verachtenswert und lebensunwürdig dargestellt. Dies erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Die gegen das Urteil des Landgerichts durch den Angeklagten eingelegte Revision hatte vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe keinen Erfolg. Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Revision wurde daher durch Beschluss vom 1.6.2026 als unbegründet verworfen.
Weitere Rechtsmittel sind nicht eröffnet. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.
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Vorinstanz:
- Landgericht Karlsruhe Urteil [Aktenzeichen: 19 NBs 550 Js 34804/23]
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Oberlandesgericht Karlsruhe
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:01.06.2026
- Aktenzeichen:1 QRs 340 SRs 134/26
Quelle:Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (pm/pt)