22.09.2011
Mietrecht
Kammergericht: „Thor-Steinar“-Mietprozess durch Vergleich beendet
Mietvertrag zum Jahr 2015 aufgelöst – Mieterin verzichtet auf gegenwärtigen Geschäftsnamen
Der Räumungsprozess wegen des Verkaufs von Bekleidung der Marke „Thor Steinar“ in gemieteten Geschäftsräumen ist im Berufungsverfahren vor Kammergericht mit einem Vergleich zu Ende gegangen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Vermieterin das Mietverhältnis im Hinblick auf den Handel mit „Thor-Steinar“-Textilien gekündigt und die Rückgabe der Mieträume verlangt. Einer entsprechenden Räumungsklage hatte das Landgericht in erster Instanz stattgegeben.
Prozessparteien einigen sich vor dem Kammergericht
Vor dem Kammergericht verständigten sich die Prozessparteien letztlich auf die Beendigung des Mietverhältnisses über die Geschäftsräume zum 31. Januar 2015. Ferner hat sich die Mieterin verpflichtet, ab dem 1. November 2011 auf den gegenwärtigen Geschäftsnamen zu verzichten und künftig keinen skandinavischen Orts- oder Vornamen als Geschäftsbezeichnung zu verwenden.
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Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Ladenmieter muss vor Anmietung den Vermieter über Verkauf von "Thor Steinar"-Bekleidung informieren ( Bundesgerichtshof Urteil [Aktenzeichen: XII ZR 192/08] )
- "Thor Steinar": Gewerberaummieter muss Vermieter vor Anmietung über außergewöhnliche Umstände aufklären, die für den Vermieter von Bedeutung sind ( Bundesgerichtshof Urteil [Aktenzeichen: XII ZR 123/09] )
- Vermieter kann Mietvertrag über Ladengeschäft bei unvollständigen Angaben über das zu verkaufende Warensortiment anfechten ( Landgericht Magdeburg Urteil [Aktenzeichen: 5 O 1879/07] )
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Vorinstanz:
- Landgericht Berlin Urteil [Aktenzeichen: 32 O 680/09]
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Kammergericht Berlin
- Entscheidungsart:Vergleich
- Datum:22.09.2011
- Aktenzeichen:12 U 5/11
Quelle:Kammergericht/ra-online